Grundlage für die Berechnung des Honorars ist die Steuerberater-
gebührenverordnung vom 1. Januar 2007.
Sie beinhaltet gesonderte Gebührenpositionen für jede einzelne Leistung.
Die jeweilige Gebühr bemisst sich nach verschiedenen Gegenstandswerten.
  Für die Buchführung ist der zu erwartende Jahresumsatz, für die Einnahmen-Überschussrechnung ist die Höhe der Betriebseinnahmen und für die Erstellung des Jahresabschlusses ist der Mittelwert aus Bilanzsumme und Umsatz maßgebend. Der Honorar-Gegenstandwert für die Erstellung der Steuererklärungen ist die Summe der Einkünfte.

Eine allgemeine Aussage über die Höhe des Honorars ist leider nicht möglich, denn es richtet sich nach dem konkret von Ihnen erteilten Auftrag. Im persönlichen Gespräch werden die Auswahl und der Umfang der erforderlichen Tätigkeiten auf Ihre Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmt und die entstehenden Kosten im Vorfeld besprochen.
 
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Steuerberaterin Berlin